Hand in Hand Alltagshilfe e.V.
DAS MITEINANDER ZÄHLT!

 Sie wollen sich neu orientieren und einen Job finden, der zu Ihnen passt? Oder wollen Sie sich selbständig machen? 

Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht, beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet?


Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder als Kunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind, können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden, liegt in Ihrer Hand, Sie suchen sich den Bildungsträger aus. Bei Vorlage des Gutscheins ist die Gründerberatung oder das Jobcoaching für Sie komplett kostenfrei. Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben, können Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit nachlesen oder sich bei Ihrem Kundenberater informieren.


Sprechen Sie uns an!


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